Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die wir verkaufen, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Die folgende Mitteilung ist EU-weit einheitlich vorgeschrieben (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960).

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Weitere Informationen zu deinen Rechten in einem bestimmten Land findest du im Portal „Ihr Europa“ unter europa.eu/youreurope/garantien.

Wie du bei einem Mangel vorgehst, steht in unseren AGB unter § 10.